Bis zum 31.12.2025 müssen jegliche Altbeschlüsse, die einen Grundbucheintrag erfordern, ins Grundbuch eingetragen werden. Dann ist auch die Übergangsfrist abgelaufen und eine Nachtragung ist nach aktuellem Stand nicht mehr möglich. Das kann weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Doch welche Beschlüsse betrifft das genau? Und was passiert, wenn Sie als Verwalter nicht handeln? Wer haftet für die Konsequenzen? Können Sie sich die Mehrarbeit vergüten lassen? Darüber haben wir mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lang gesprochen. Hören Sie in diese Podcastfolge und handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.
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Sie möchten tiefer einsteigen? Hören Sie die Podcastfolge “Grundbucheintragungen: Das muss seit der WEG-Reform von Verwaltern getan werden”.
Vorlagen und Checklisten bekommen Sie im Event-Video “Grundbucheintragungen: Die neue Pflichtenliste des Verwalters: Was nach dem WEMoG 2020 im Grundbuch stehen muss“:
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