Das Beschlussfassungen rechtssicher und wasserdicht sind, ist nur selten der Fall. Oft stehen doch nur Teilinformationen drin, auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen verfasst wurden: Ja, die Fenster im Gebäude X sollen getauscht werden, aber welche waren nochmal genau gemeint? Welche Firma wird dafĂźr nochmal beauftragt? Und welches Budget wurde beschlossen? Im Nachhinein fallen uns die LĂźcken gerne auf die FĂźĂe. Damit das kĂźnftig hoffentlich nicht mehr passiert, hat Immobilienfachanwalt Dr. Wolfgang lang eine goldene Regel fĂźr Sie. HĂśren Sie gerne in die Podcastfolge rein.
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Was sonst noch bei Beschlussfassungen zu beachten ist und welche Formen der Willensbildung es in einer WEG noch gibt, das erfahren Sie im Event-Video “BeschlĂźsse richtig fassen und umsetzen â Wie Sie Anfechtbarkeit und Nichtigkeit nach der WEG-Reform vermeiden!” mit Dr. Wolfgang Lang. Sie finden es auf ivia-akademie.de unter “Event-Videos”.
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