Hydraulischer Abgleich: Die nächste Frist endet am 15. September 2024 – Was Vermieter jetzt wissen müssen

Verfasser: Jana Neitscher | ivia GmbH | www.ivia-akademie.de

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es neue Verpflichtungen zur Heizungsoptimierung. Inhalt ist unter anderem ein hydraulischer Abgleich, der in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir erklären, welche Fristen Vermieter jetzt beachten müssen und welche Anforderungen sich aus den neuen Regelungen ergeben.

Neue Fristen für die Heizungsprüfung und den hydraulischen Abgleich

Seit Januar 2024 gelten erweiterte Anforderungen für die Prüfung und Optimierung von Gaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern. Je nach Größe des Gebäudes unterscheiden sich die Fristen und Pflichten.

Kleinere Gebäude (bis fünf Wohnungen), Einfamilien- und Zweifamilienhäuser: In diesen Fällen besteht keine Pflicht zum hydraulischen Abgleich.

Mehrfamilienhäuser mit sechs bis neun Wohnungen: Bis zum 15. September 2024 muss die Gaszentralheizung überprüft und, falls notwendig, optimiert werden. Zudem ist der hydraulische Abgleich einmalig vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde.

Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohnungen: Hier galt der 15. September 2023 als Stichtag für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

Diese Fristen und Vorgaben beruhen auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Gleichzeitig treten ab dem 1. Oktober 2024 weitere Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, das zusätzliche Anforderungen an die Heizungsoptimierung stellt.

Hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung im GEG 2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) erweitert die Pflichten zur Heizungsoptimierung. Laut § 60b GEG müssen ab dem 1. Oktober 2024 ältere Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen, auf Optimierung geprüft werden. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Eine Heizungsanlage, die nach dem 30. September 2009 installiert oder aufgebaut wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten betrieben wird, muss spätestens 15 Jahre nach der Installation innerhalb eines Jahres einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden.
  • Eine Heizungsanlage, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten betrieben wird, muss bis spätestens 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden.

Der hydraulische Abgleich wird ab dem 1. Oktober 2024 ebenfalls zur gesetzlichen Pflicht, wenn es sich um eine neu errichtete Heizungsanlage handelt. Dies ist in § 60c GEG geregelt.

Was ist der hydraulische Abgleich?

Beim hydraulischen Abgleich handelt es sich um eine technische Maßnahme, bei der die Heizung so eingestellt wird, dass alle Heizkörper im Gebäude optimal mit Wärme versorgt werden. Ein Fachbetrieb berechnet dabei die erforderliche Wärmeleistung, stellt die Vorlauftemperatur ein und optimiert den Wasserdurchfluss. Dadurch soll die Heizungsanlage effizienter arbeiten und der Energieverbrauch reduziert werden – in der Regel um bis zu 15 Prozent.

Fördermöglichkeiten

Für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gibt es staatliche Förderungen. Diese sind jedoch nur für Gebäude mit maximal fünf Wohneinheiten verfügbar, die nicht von den gesetzlichen Vorschriften betroffen sind. Eigentümer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss im Rahmen des Programms „Heizungsoptimierung“ beantragen. Alternativ gibt es Kredite über das KfW-Programm 261, wenn der hydraulische Abgleich im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus erfolgt.

Fazit: Neue Pflichten und Fristen beachten

Vermieter von Mehrfamilienhäusern sollten die neuen Fristen und Pflichten rund um die Heizungsprüfung und den hydraulischen Abgleich im Auge behalten. Wer sich frühzeitig um die Optimierung seiner Heizungsanlage kümmert, kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch von einem effizienteren Heizsystem und möglichen Förderungen profitieren.

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