Mietrückstände können Vermieter ganz schön in die Bredouille bringen. Verständlich, dass Mieter, die keine Miete zahlen, unerwünscht sind. Doch was können Vermieter tun? Einfach kündigen? Muss vorher abgemahnt werden? Fachanwalt Detlef Wendt erklärt das grundsätzliche Vorgehen und zeigt an Beispielsfällen, warum an der ein oder anderen Stelle aufgepasst werden muss.
Sie möchten tiefer in das Thema Zahlungsverzug einsteigen? Schauen Sie gerne in den entsprechenden Kurs „Mietrecht: Kündigung wegen Zahlungsverzug“ mit Detlef Wendt
Bei Anregungen und Wünschen schreiben Sie uns gerne an podcast@ivia-akademie.de.
Expertenrunde dieser Folge:
Barbara Brüwer
Geschäftsführerin IVIA
Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

