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🎙️Kündigung bei Mietrückstand: Tipps von Fachanwalt Detlef Wendt

Barbara Brüwer

Barbara Brüwer

Geschäftsführerin IVIA
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10/09/2025 10/09/2025

Mietrückstände können Vermieter ganz schön in die Bredouille bringen. Verständlich, dass Mieter, die keine Miete zahlen, unerwünscht sind. Doch was können Vermieter tun? Einfach kündigen? Muss vorher abgemahnt werden? Fachanwalt Detlef Wendt erklärt das grundsätzliche Vorgehen und zeigt an Beispielsfällen, warum an der ein oder anderen Stelle aufgepasst werden muss.

Sie möchten tiefer in das Thema Zahlungsverzug einsteigen? Schauen Sie gerne in den entsprechenden Kurs „Mietrecht: Kündigung wegen Zahlungsverzug“ mit Detlef Wendt

 

Bei Anregungen und Wünschen schreiben Sie uns gerne an podcast@ivia-akademie.de.

 

 

Expertenrunde dieser Folge:

Geschäftsführerin IVIA

Barbara Brüwer

Geschäftsführerin IVIA
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Detlef Wendt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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