Herr Beyer hat sich ein E-Auto gekauft und möchte eine Wallbox an der Hauswand montieren. Die WEG ist gegen diese bauliche Veränderung. Er ist jedoch der Meinung, dass er einen Anspruch darauf hat. Frau Fritz durfte schließlich auch eine Rampe für Ihren Rollator am Hauseingang anbringen. Hat er recht?
Die WEG-Reform 2020 war entscheidend von dem Gedanken geprägt, die Bedingungen für bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum zu erleichtern. Das neue Gesetz hat somit viele Neuerungen in diesem Bereich mit sich gebracht. Unser Baurecht-Experte Zvonimir Milobara schlüsselt in drei Lern-Videos zum Thema „Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum“ die wichtigsten Änderungen auf. In diesem ersten Teil erfahren Sie Rechtsgrundlagen zu Beschlusskompetenzen und lernen, welche Ansprüche Eigentümer:innen aktuell stellen dürfen.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
Die Reform des WEG-Rechts im Dezember 2020 hat gravierende Veränderungen mit sich gebracht. Wohnungseigentümer:innen und Verwaltungen müssen das neue Recht sofort anwenden.
In unseren Lern-Videos der Reihe „Wohnungseigentumsgesetz im Hier und Jetzt“ erklären Ihnen unsere Expert:innen die wichtigsten Neuerungen.
Wir empfehlen die Folgen I (Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer), II (Kosten- und Nutzentragung gem. § 21 III WEG) und III (Fallbeispiele und Beschlussvorschläge) der Staffel “Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum” entsprechend der Reihenfolge durchzuarbeiten. Buchen Sie alle drei Lern-Videos der Staffel “Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum” gleichzeitig und sparen Sie dadurch 15%. Dieser Rabatt wird Ihnen in Ihrem Warenkorb automatisch abgezogen.
Hinweis: Eine Buchung mit dem Internet Explorer ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie einen anderen Browser.