Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum – Kosten- und Nutzentragung gem. § 21 III WEG

Inhalt

Eine Eigentümergemeinschaft hat mit einfacher Mehrheit für das Aufstellen eines Klettergerüstes gestimmt. Das ist seit der WEG-Reform 2020 möglich. Jetzt geht es an die Kostenaufteilung. Aber wer zahlt? Alle oder nur die Ja-Sager? Was ist mit denen, die sich enthalten haben? Dürfen alle das Klettergerüst nutzen? Und wer kommt für die Erhaltungskosten auf? Welche Rolle spielt dabei ein Eigentümerwechsel? 

Wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, hört meist der Spaß auf. Damit es künftig zu keinen Missverständnissen kommt, erläutert Ihnen Baurecht-Experte Zvonimir Milobara in diesem Teil zu „Baulichen Veränderungen im Wohnungseigentum“ klar und deutlich, wer welche Kosten zu tragen hat und zu welchen Anteilen. Anhand von praxisnahen Beispielen zeigt er Ihnen auf, wo womöglich Tücken lauern. 

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Rechtliche Grundlagen zum Grundprinzip
  • Kostenverteilung
  • Nutzungen

Die Reform des WEG-Rechts im Dezember 2020 hat gravierende Veränderungen mit sich gebracht. Wohnungseigentümer:innen und Verwaltungen müssen das neue Recht sofort anwenden.

In unseren Lern-Videos der Reihe „Wohnungseigentumsgesetz im Hier und Jetzt“ erklären Ihnen unsere Expert:innen die wichtigsten Neuerungen.

Wir empfehlen die Folgen I (Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer), II (Kosten- und Nutzentragung gem. § 21 III WEG) und III (Fallbeispiele und Beschlussvorschläge) der Staffel “Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum” entsprechend der Reihenfolge durchzuarbeiten. Buchen Sie alle drei Lern-Videos der Staffel “Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum” gleichzeitig und sparen Sie dadurch 15%. Dieser Rabatt wird Ihnen in Ihrem Warenkorb automatisch abgezogen.

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Lern-Video, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Zvonimir Milobara
Fachanwalt für Arbeits-, Bau- und Architektenrecht
Unser Experte „Zvonimir Milobara“ ist Partner der Kölner Sozietät Reuter, Herwegh & Arndt und betreut seit mehr als 20 Jahren Mandanten im Bau- und WEG-Recht.

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