Beschlüsse über Baumaßnahmen –Anfechtungen vermeiden!

Inhalt

In einem Ihrer Objekte steht eine bauliche Veränderung an? Sie müssen dringend Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen? Achtung! Für beide Baumaßnahmen müssen die Beschlüsse gründlich vorbereitet werden, damit Sie keine Anfechtung riskieren. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Brandt nennt Ihnen die notwendigen Bestandteile, die ein Maßnahmenbeschluss enthalten muss, damit er nicht auf Anfechtung eines Miteigentümers gerichtlich für ungültig erklärt werden kann. Sparen Sie sich unnötige Fehler im Beschluss, denn ein ungültiger Beschluss führt nicht nur zu empfindlichen Verzögerungen von notwendigen Baumaßnahmen. In der Regel ist das auch verbunden mit Mehraufwand, Kostenerhöhungen und sonstigen Nachteilen für die Gemeinschaft.

 

Vorab-Tipp von Fachanwalt Thomas Brandt: “Das Beschlusskonzept sollte bereits vor der Versammlung erstellt werden. Spontan-Beschlüsse haben sich in der Vergangenheit – insbesondere bei umfangreichen Maßnahmen – als höchst risikobehaftet erwiesen und fallen letztendlich auf den Verwalter zurück.”

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Definition Baumaßnahmen:
    •  Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 19 Abs. 2 Ziff. 2 WEG
    • bauliche Veränderungen im Sinne von § 20 Abs. 1 in Verbindung mit der Kostenregelung in § 21
  • Grundlagen für eine solide und sorgfältige Beschlussvorbereitung
  • Schwerpunkte, auf die bei Beschlussvorbereitung besonders zu achten ist:
    • Einberufung
    • notwendige Informationen zur Maßnahme
    • die Beschlussfassung selbst
  • Mindestbestandteile eines Maßnahmenbeschlusses
  • Hinweise zu öffentlichen Förderungen sowie der Aufnahme eines WEG-Kredites im Rahmen der Finanzierung bei größeren Maßnahmen
  • Tipps für eine möglichst vollständige Beschlussfassung

 

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Expert:in

RA Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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