Jetzt reicht’s! Das Nachbarskind von oben schreit jeden Tag wie am Spieß – die Eltern reagieren darauf mit lautem Wortgefecht, von dem Herr Becker jedes einzelne Wort verstehen kann. Nachts ist oft auch keine Ruhe, denn Frau Meyer von nebenan hört schlecht und schläft regelmäßig vor ihrem brüllenden Fernseher ein. Herr Becker überreicht seinem Vermieter und der Hausverwaltung ein Lärm-Protokoll.
Fühlen sich Bewohner:innen durch Lärm, Beleidigungen oder strafbare Handlungen belästigt, stört dies wesentlich den Hausfrieden. Vermieter:innen oder auch Verwalter:innen müssen reagieren! Fachanwalt für Mietrecht Detlef Wendt zeigt Ihnen in diesem digitalen Lern-Event, was geduldet werden muss und was auch vor Gericht nicht vertretbar ist. Er führt Ihnen auf, welche Schritte Sie einleiten können und wie Sie diese rechtssicher gestalten.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
Kurzer Einblick in ein vergangenes digitale Lern-Event gewünscht? Schauen Sie sich gerne hier den Teaser an.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Hinweis: Eine Buchung mit dem Internet Explorer ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie einen anderen Browser.