Betriebskosten-Update: Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse auf die Abrechnung

Inhalt

Seit 01.01.2023 gelten neue Vorgaben zur CO2-Abgabe – sie muss zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden. Spätestens ab 01.01.2024 müssen Sie dies in den Abrechnungen berücksichtigen. Neben den Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse auf die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten werden weitere aktuelle Themen zum Bereich der Betriebskosten besprochen.
Erhalten Sie von Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, ein Update zur aktuellen Rechtslage für Ihre Betriebskostenabrechnung und erfahren Sie, wie Sie mit neuen Vorgaben umgehen können.

 

Stand Mai 2023

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Die aktuellen Rechtsgrundlagen zur Betriebskostenabrechnung
  • Vorgaben zur CO2-Abgabe seit 01.01.2023
  • Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse auf die Abrechnung
  • Anwendungstipp

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Expert:in

Dr. Klaus Lützenkirchen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Seit mehr als zehn Jahren wird „Dr. Klaus Lützenkirchen“ von Fachmagazinen zu einem der Top-Anwälte in Deutschland gewählt. Unser Experte ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört dem Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht an und ist als Lehrbeauftragter an der TH Köln tätig. Seine Spezialisierungen sind die Vertragsgestaltung und die Betriebskosten für Vermieter und Gewerberaummieter.

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