Diebstahl, Einbruch, Vandalismus – Wann sind Kameras oder Attrappen am und im Mietshaus erlaubt? 

Inhalt

Überwachungsort: Grundstück, Tiefgarage, Eingangsbereich und Treppenhaus 

Aus Sorge vor Vandalismus hat die Vermieterin des großen Mietshauses in der Alfonsstraße Überwachungskameras aufgehängt. Herr Fritsche ist begeistert. Kurz später hängt auch vor seiner Wohnungstür etwas, das zumindest wie eine Kamera aussieht. Das führt zu Streit unter den Nachbar:innen.  

Überwachungskameras lösen bei Menschen unterschiedliche Emotionen aus. Die einen fühlen sich dadurch beschützt, die anderen beobachtet und unwohl. Doch was sagt das Gesetz? Stehen Schutz oder Privatsphäre höher? Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erläutert Ihnen in diesem Video, welche Überwachungs- und Abschreckungsmethoden erlaubt sind und was verboten ist. 

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Wer darf wann welchen Bereich überwachen?
  • Sind Attrappen eher erlaubt als echte Kameras?
  • Wie ist das mit dem Verpixeln und dem Speichern von Aufnahmen? 
  • Wer darf sich die Aufnahmen ansehen? 
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Vermieter:innen? 
  • Mit welchen rechtlichen Risiken müssen Vermieter:innen rechnen? 
  • Welchen Einfluss hat der Datenschutz? 

Kurzer Einblick in ein vergangenes digitale Lern-Event gewünscht? Schauen Sie sich gerne hier den Teaser an.

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Unser Experte„Detlef Wendt“ ist nicht nur Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sondern auch Dozent, Spiele- und Buchautor. Durch seine lebhafte Art und seinen Spaß an der Arbeit ist auch Spaß am Lern-Event garantiert.

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