Überwachungsort: Grundstück, Tiefgarage, Eingangsbereich und Treppenhaus
Aus Sorge vor Vandalismus hat die Vermieterin des großen Mietshauses in der Alfonsstraße Überwachungskameras aufgehängt. Herr Fritsche ist begeistert. Kurz später hängt auch vor seiner Wohnungstür etwas, das zumindest wie eine Kamera aussieht. Das führt zu Streit unter den Nachbar:innen.
Überwachungskameras lösen bei Menschen unterschiedliche Emotionen aus. Die einen fühlen sich dadurch beschützt, die anderen beobachtet und unwohl. Doch was sagt das Gesetz? Stehen Schutz oder Privatsphäre höher? Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erläutert Ihnen in diesem Video, welche Überwachungs- und Abschreckungsmethoden erlaubt sind und was verboten ist.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
Kurzer Einblick in ein vergangenes digitale Lern-Event gewünscht? Schauen Sie sich gerne hier den Teaser an.
Hinweis: Eine Buchung mit dem Internet Explorer ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie einen anderen Browser.