Nach der Versammlung ist vor der Versammlung – und die Pandemie geht in die nächste Runde. Wer eine Eigentümerversammlung rechtssicher einberufen möchte, muss sich an strenge Regeln halten. Sonst laufen Verwalter:innen Gefahr, dass sie für nichtig erklärt wird. Als wäre das nicht genug, sind zusätzlich noch die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen der jeweiligen Ortschaft zu beachten: Maskenpflicht, Mindestabstand, Kontaktbeschränkungen und so weiter. Wer soll da noch durchblicken?
Rechtsanwältin Susanne Voß bietet Ihnen in diesem Event-Video eine Handreichung, die Sie bei der rechtssicheren Durchführung von Eigentümerversammlungen während der Pandemie unterstützt.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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