Das neue WEG-Gesetz ist eindeutig: Die Mindest-Ladungsfrist für Eigentümerversammlungen wurde auf drei Wochen verlängert. Aber was gilt, wenn in der bestehenden Teilungserklärung eine andere Frist steht? Reicht es, wenn die Einladung per SMS rausgeht, oder muss es ein Schreiben mit Unterschrift sein? Und darf als Versammlungsort auch ein virtueller Ort gewählt werden?
Diese und weitere Fragen rund um die Vorbereitung und Einberufung von Versammlungen beantwortet Rechtsanwalt Jan Völker in diesem Lern-Video.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
Die Reform des WEG-Rechts im Dezember 2020 hat gravierende Veränderungen mit sich gebracht. Wohnungseigentümer:innen und Verwaltungen müssen das neue Recht sofort anwenden.
In unseren Lern-Videos der Reihe „Wohnungseigentumsgesetz im Hier und Jetzt“ erklären Ihnen unsere Expert:innen die wichtigsten Neuerungen.
Wir empfehlen die Folgen I (Einberufung), II (Durchführung) und III (Beschlussfassung) der Staffel “Eigentümerversammlung” entsprechend der Reihenfolge durchzuarbeiten. Buchen Sie alle drei Lern-Videos der Staffel “Eigentümerversammlung” gleichzeitig und sparen Sie dadurch 15%. Dieser Rabatt wird Ihnen in Ihrem Warenkorb automatisch abgezogen.
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