Eigentümerversammlung – Einberufung

Inhalt

Das neue WEG-Gesetz ist eindeutig: Die Mindest-Ladungsfrist für Eigentümerversammlungen wurde auf drei Wochen verlängert. Aber was gilt, wenn in der bestehenden Teilungserklärung eine andere Frist steht? Reicht es, wenn die Einladung per SMS rausgeht, oder muss es ein Schreiben mit Unterschrift sein? Und darf als Versammlungsort auch ein virtueller Ort gewählt werden? 

Diese und weitere Fragen rund um die Vorbereitung und Einberufung von Versammlungen beantwortet Rechtsanwalt Jan Völker in diesem Lern-Video. 

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Anlass und Allgemeines
  • Einberufungsberechtigte
  • Teilnehmerkreis
  • Form und Frist der Einberufung
  • Zeitpunkt und Ort
  • Inhalt der Einberufung
  • Folgen und Heilung von formalen Einberufungsmängeln

Die Reform des WEG-Rechts im Dezember 2020 hat gravierende Veränderungen mit sich gebracht. Wohnungseigentümer:innen und Verwaltungen müssen das neue Recht sofort anwenden.

In unseren Lern-Videos der Reihe „Wohnungseigentumsgesetz im Hier und Jetzt“ erklären Ihnen unsere Expert:innen die wichtigsten Neuerungen.

Wir empfehlen die Folgen I (Einberufung), II (Durchführung) und III (Beschlussfassung) der Staffel “Eigentümerversammlung” entsprechend der Reihenfolge durchzuarbeiten. Buchen Sie alle drei Lern-Videos der Staffel “Eigentümerversammlung” gleichzeitig und sparen Sie dadurch 15%. Dieser Rabatt wird Ihnen in Ihrem Warenkorb automatisch abgezogen.

 

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Lern-Video, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Jan Völker​
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Unser Experte „Jan Völker“ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kölner Sozietät Reuter, Herwegh & Arndt. Seine Schwerpunkte liegen unter Anderem im Immobilienrecht Mietrecht und im WEG-Recht.

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