Wenn die GdWE vor Gericht geht – Was muss der Verwalter beachten?

Inhalt

Wohnungseigentümergemeinschaften sind bekanntlich streitanfällig, was immer wieder dazu führen kann, dass der Verwalter sich mit Gerichtsverfahren konfrontiert sieht. Durch die WEG-Reform und die Umgestaltung der rechtlichen Struktur der Beschlussklagen haben sich hier die Maßstäbe verschoben. Das Seminar erläutert welche Aufgaben auf den Verwalter zukommen. Kann er ohne Beteiligung der Eigentümer einen Anwalt beauftragen? Kann er eine Honorarvereinbarung abschließen? Besondere Brisanz hat durch eine aktuelle Entscheidung die Verteilung der Prozesskosten in der Jahresabrechnung bekommen. Hier gilt es aufzupassen, auch um Haftungsrisiken zu minimieren.

 

Das Seminar wird nicht aufgezeichnet!

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Anfechtungsklagen, was muss der Verwalter beachten?
  • Was tun mit den Kosten des Beschlussklageverfahrens in der Jahresabrechnung – was sagt die aktuelle Rechtsprechung des BGH? Was könnte man proaktiv tun?
  • Was tun, wenn der Eigentümer vom Verwalter Regress wegen einer falschen Beschlussfassung fordert?
  • Wann kann der Verwalter direkt verklagt werden und von wem?
  • Die Hausgeldklage – alles klar im neuen Recht?
  • Störungs- und Beseitigungsklagen, was kann der Verwalter selbst, wann bedarf es eines Beschlusses?

 

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Expert:in

Dr. Frank Zschieschack
Referent: Vorsitzender Richter am Landgericht | Moderatorin: Ö.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
“Dr. Frank Zschieschack” leitet als Vorsitzender Richter die Geschicke am Landgericht Frankfurt am Main. Zudem fungiert er als Vorsitzender der zentralen WEG-Berufungskammer für Hessen. Früher sammelte er Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Mit zahlreichen Veröffentlichungen und seiner Mitarbeit an der NZM sowie einem Handbuch zur WEG-Reform prägt er maßgeblich die Rechtsdiskussion. Seine Expertise teilt er auch als Referent, unter anderem an der Deutschen Richterakademie.

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