Es herrscht der Grundsatz, dass Mietverträge über Gewerberaum im Wesentlichen frei gestaltet werden können, weil die Restriktionen der Wohnraummiete nicht gelten. Die Praxis ist anders, weil sehr häufig die Grundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, die jede unangemessene Benachteiligung der Mieter:innen verbieten.
Anhand von Beispielen vermittelt Fachanwalt für Mietrecht Dr. Klaus Lützenkirchen Praxis-Tipps. Er bietet Ihnen für eine Vielzahl von Fällen rechtssichere Formulierungsvorlagen – schwerpunktmäßig für die wirtschaftlich wichtigen Themen: Mietobjekt, Miete, Betriebskosten, Mietsteigerungen, Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen und Rückgabe. Selbstverständlich werden dabei auch die Grundsätze, die zur Einhaltung der Schriftform beachtet werden müssen, vermittelt.