Aktuelle Rechtsprechung: Kostenverteilung bei baulichen Maßnahmen und Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Inhalt
Inklusive neuem BGH-Urteil zur Kostenverteilung!
Die Kostenverteilung für bauliche Maßnahmen ist durch die WEG-Reform vom 01.12.2020 in § 21 neu geregelt. Die Grundsatzregelung „wer mit ja stimmt, bezahlt“ mutet auf den ersten Blick einfach an – ist es aber nicht. Denn es gibt mehrere Ausnahmen und Rückausnahmen in § 21 WEG („doppelt qualifizierte Mehrheit“, „Amortisation“, „unverhältnismäßige Kosten“). Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Brandt stellt den gesamten Regelungskomplex so verständlich wie möglich dar und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung durch die Verwaltung.
Außerdem zeigt er Ihnen, in welchem Rahmen Sie die Möglichkeit haben, den Kostenverteilungsschlüssel zu ändern (gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 21 Abs. 5 WEG). Zur Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG liegt inzwischen das lang erwartete Grundsatzurteil des BGH vom 22.03.2024 (V ZR 87/23) vor und ist natürlich ebenfalls Gegenstand dieses Events.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
WEG-Reform: Neuregelung der Kostenverteilung bei baulichen Maßnahmen – gesamter Regelungskomlex
Grundsatzregelung “wer mit ja stimmt, bezahlt” und Ausnahmen
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
BGH-Urteil vom 22.03.2024 (V ZR 87/23)
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Expert:in
RA Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.
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