Änderung der Modernisierungsvorschriften durch das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz)

Inhalt

Modernisierungsmaßnahmen an sich werfen meist schon genügend Fragen und Probleme auf. Jetzt gibt es zusätzlich noch Änderungen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangssprachlich auch Heizungsgesetz) hat zu einer Ergänzung der Modernisierungsvorschriften geführt, die bei der Ankündigung und der Mieterhöhung beachtet werden müssen.

 

Fachanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen stellt unter Anwendung von Fallbeispielen zunächst die herkömmliche Modernisierung anhand der Rechtsprechung des BGH aus den letzten Jahren dar. Im Anschluss daran zeigt er auf, wie die Ergänzungen durch das Heizungsgesetz in dieses System passen und welche Besonderheiten bei der Ankündigung und der Mieterhöhung beachtet werden müssen. Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich aufklären.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Modernisierung
  • Mieterhöhung
  • Heizungsgesetz
  • Wärmepumpe
  • Zuschüsse

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Expert:in

RA Dr. Klaus Lützenkirchen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Seit mehr als zehn Jahren wird „Dr. Klaus Lützenkirchen“ von Fachmagazinen zu einem der Top-Anwälte in Deutschland gewählt. Unser Experte ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört dem Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht an und ist als Lehrbeauftragter an der TH Köln tätig. Seine Spezialisierungen sind die Vertragsgestaltung und die Betriebskosten für Vermieter und Gewerberaummieter.

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