Frau Gründlich trocknet gerade ihre Wäsche auf dem Balkon. Da ziehen vom Nachbarn unten plötzlich Rauchschwaden und Grillgeruch nach oben. Das riecht nach Ärger! Die Meiers haben doch gestern erst gegrillt. Und vergangene Woche auch schon dreimal. Die müssen sich nicht mehr über ihren Zigarettenqualm aufregen, denkt sie und ruft den Vermieter an.
Dauerhaft intensive Kochgerüche im Hausflur oder in der Wohnung können den Hausfrieden stören. Unter Umständen kann das Grillen mit dem Holzkohlegrill auch gefährlich sein. Doch was können Vermieter:innen und Verwaltungen tun? WEG- und Mietrecht-Experte Detlef Wendt zeigt Ihnen in diesem Event-Video, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Verbote Sie in den Mietvertrag oder die Hausordnung aufnehmen dürfen und welche dort nichts zu suchen haben.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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