Die Mieter im Erdgeschoss parken immer den Kinderwagen im Hausflur. Beim Mieter im ersten Stock steht ein riesiges Schuhregal vor der Wohnungstür. Die Mieterin ganz oben grillt den ganzen Sommer über auf dem Balkon. Hindernisse im Fluchtweg „Hausflur“, mögliche Brandgefahr und Geruchsbelästigung – hier ist Ärger vorprogrammiert.
Die meisten Mieter:innen handeln nicht aus bösem Willen. Trotzdem ist es für alle Seiten wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Detlef Wendt, Anwalt für Mietrecht, erklärt Ihnen in diesem Event-Video, welche Nutzungen erlaubt sind, welche untersagt werden können, wann Selbsthilfe zulässig sein kann und welche Maßnahmen Sie bei rechtswidriger Nutzung ergreifen können.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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