Tatort Treppenhaus und Balkon: Rollator, Dekoration, Grillen u.v.m. – Welche Nutzung ist Mietern erlaubt?

Inhalt

Die Mieter im Erdgeschoss parken immer den Kinderwagen im Hausflur. Beim Mieter im ersten Stock steht ein riesiges Schuhregal vor der Wohnungstür. Die Mieterin ganz oben grillt den ganzen Sommer über auf dem Balkon. Hindernisse im Fluchtweg „Hausflur“, mögliche Brandgefahr und Geruchsbelästigung – hier ist Ärger vorprogrammiert. 

Die meisten Mieter:innen handeln nicht aus bösem Willen. Trotzdem ist es für alle Seiten wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Detlef Wendt, Anwalt für Mietrecht, erklärt Ihnen in diesem Event-Video, welche Nutzungen erlaubt sind, welche untersagt werden können, wann Selbsthilfe zulässig sein kann und welche Maßnahmen Sie bei rechtswidriger Nutzung ergreifen können. 

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Wann sind Rollatoren, Kinderwagen etc. in Treppenhäusern erlaubt? 
  • Dürfen Mieter:innen Treppenhäuser dekorieren? 
  • Schuhe vor der Wohnungstür – erlaubt oder nicht? 
  • Was tun, wenn die Mieter:innen der Treppenhausreinigung nicht nachkommen? 
  • Haustüren: Abschließen oder besser nicht? 
  • Grillen auf dem Balkon: Was kann der Vermieter untersagen? 

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Unser Experte„Detlef Wendt“ ist nicht nur Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sondern auch Dozent, Spiele- und Buchautor. Durch seine lebhafte Art und seinen Spaß an der Arbeit ist auch Spaß am Lern-Event garantiert.

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