Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung – Auslegung vom Rechtswissenschaftler erklärt

Inhalt

Die Teilungserklärung legt den Aufbau einer WEG fest. Sie grenzt Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum möglichst klar voneinander ab und regelt die Nutzung sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Sie gehört also zur Basis einer WEG. Ist sie nicht eindeutig geregelt, sorgt das schnell für großen Ärger. Die WEG-Reform sollte Erleichterung in manchen Punkten bringen. Welche das sind, ob dies erfolgreich war, welche Erfahrungen bislang gesammelt wurden und wie Sie eine Teilungserklärung möglichst verständlich und sinnvoll aufbauen, erläutert Ihnen Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Florian Jacoby im Dialog mit Astrid Schultheis, langjährige Verwalterin und von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Aufbau und Struktur einer Teilungserklärung
  • Auswirkungen der WEG-Reform 2020
  • Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Was kann oder muss in der Teilungserklärung geregelt sein?
  • Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Neu: Sondereigentum an Stellplätzen: Kostentragung, Umgang mit Zweifelsfragen usw.
  • Kollision von Altvereinbarung und Neuvereinbarung § 47 WEG
  • Praxisbeispiele

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Expert:in

Prof. Dr. Florian Jacoby & Astrid Schultheis
Referent: Rechtswissenschaftler, Jurist und Hochschuldozent Moderatorin: Ö.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
Seit 2006 lehrt unser Experte „Prof. Dr. Florian Jacoby“ an der Universität Bielefeld. Dort bekleidet er die Position des Lehrstuhlinhabers für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und ist Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht. Seine Expertise konzentriert sich insbesondere auf das Insolvenzrecht sowie das Immobilienrecht, insbesondere das Wohnungseigentumsrecht. Neben seiner universitären Tätigkeit ist er aktiv in der Weiterbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Wohnungseigentumsverwaltern durch Teilnahme an zahlreichen Tagungen und Seminaren. Praxisnähe pflegt er durch die Erstellung von Rechtsgutachten.

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