Vermieter:innen handeln mit einem der lebenswichtigsten Güter: mit dem Wohnraum von Menschen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Sicherheit stellt. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Wohnung, das Innere des Hauses und den Außenbereich. Doch wie weit reicht der Aufgabenbereich der Vermieter:innen?
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Detlef Wendt erörtert diesen für Sie. Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen loszuwerden und von Detlef Wendts zahlreichen Praxisfällen, die er mitbringt, zu profitieren. Es werden Fälle aus folgenden Bereichen besprochen: Baumüberprüfung auf Totholz, Beleuchtung, Elektrocheck, Gartenteiche, Grünanlagen, Gegenstände in Hausfluren, Kellergänge, Laubbefall, Spielplätze, Spielgeräte, Treppengeländer, Winterdienst, Zuwegungen.