Verwalter Sauer wurde ein Wasserschaden gemeldet. Die beauftragte Fachfirma teilt ihm kurz darauf mit, dass die Mieterin der Flachdach-Wohnung den Auftrag gecancelt habe, weil die Tapete wieder getrocknet sei. Damit hält Herr Sauer das Problem für erledigt. Einige Tage später kommt es jedoch zu Starkregen und es tritt wieder Wasser in die Wohnung ein. Der Schaden ist massiv und der Eigentümer der Wohnung reicht Klage ein. Haftet hier wirklich der Verwalter?
Immer wieder werden Verwalter:innen für verschiedene Dinge verantwortlich gemacht – teils zu Recht, teils zu Unrecht. Anhand zahlreicher praktischer Beispiele zeigt Ihnen Klaus Eichhorn, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, wo typische Haftungsfallen für Verwalter:innen lauern und wie Sie diese meiden. Er wappnet Sie für den Verwalteralltag, damit es erst gar nicht zu unangenehmen Folgen kommt.
Folgende Themen werden besprochen:
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