Update Versicherungen: Die neuen Risiken des WEG-Beirates

Inhalt

Aufgrund der zusätzlichen Aufgabe des WEG-Beirates in Bezug auf die Überwachung nach §29 WEG ergeben sich aktuell vielerlei Rückfragen von Beiräten. Ist nunmehr dessen Haftung zu vernachlässigen, da er oder sie “nur” noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet? Und wie steht es mit der Aufgabe, dass Beirät:innen ja nun die Gemeinschaft gem. §9b WEG n.F. gegenüber dem Verwalter zu vertreten hat?

Volker Sosna setzt Sie ins Bilde und klärt für Sie die wichtigsten Fragen.

Folgende Themen werden besprochen:

  • Wie weit gehen Befugnis und Haftung des Beirates?
  • Was ist zu tun und wie kommunizieren Sie dies an Ihre Beiräte?
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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Volker Sosna
Versicherungsexperte für Miet- und WEG-Verwalter
Unser Experte „Volker Sosna“ ist beratendes Mitglied der Geschäftsleitung der beiden Maklerhäuser Sosna Comp. Versicherungsmakler GmbH und Sosna Comp. GmbH & Co. KG. Seit mehr als 18 Jahren sind diese ausschließlich auf den Bedarf von Hausverwaltungsunternehmen und deren Kunden spezialisiert.

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