Rechtssichere WEG-Jahresabrechnung: Warum schon im Oktober starten?

Inhalt

Zum Jahresende hin häufen sich jegliche Termine, To-dos und Abgabefristen. Nichts ist mit besinnlicher Adventszeit … Doch Sie können sich selbst entlasten!
Für Astrid Schultheis, von der IHK Köln bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung, beginnt die Jahresabrechnung schon im Oktober. Warum sie gerade den Oktober wählt und wie sie mit Rechnungen umgeht, die erst im November oder Dezember eintrudeln, das verrät sie Ihnen in diesem Video.
Profitieren Sie von ihren Praxistipps. So vermeiden Sie Fehler, die Ihnen im Jahresabschluss Probleme bereiten.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Abgrenzungen vermeiden, aber wie?
  • Praxisfälle
  • Strukturaufbau/Vorbereitung
  • Dogma: Einnahmen-/Ausgabenrechnung
  • Praxistipps zum Jahresabschluss
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Expert:in

Astrid Schultheis
Von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
Als Mitverfasserin der Musterabrechnung 1.0 und 2.0 des VNWI, welche zuletzt in dem Urteil vom 25.09.2020 – V ZR 80/19 des Bundesgerichtshof Anerkennung erfuhr, ist sie seit Jahren Expertin für das Rechnungswesen im Wohnungseigentum. Zudem ist unsere Referentin „Astrid Schultheis“ von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung sowie langjährige Geschäftsführerin einer Immobilienverwaltung in Brühl

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