Ist in der Beschreibung der Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl genannt, ist die ivia UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, beispielsweise wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße, vollständige Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht dabei nicht.
Eine Haftung der ivia UG (haftungsbeschränkt) oder deren Erfüllungsgehilfen ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur gegeben, wenn die ivia UG (haftungsbeschränkt) grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Die gilt nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit. Eine Haftung der ivia UG (haftungsbeschränkt) aufgrund nicht erfüllter Erwartungen ist ausgeschlossen. Muster, Prüfungsschemata und Empfehlungen, die im Rahmen der Veranstaltungen durch die Referenten oder durch der ivia UG (haftungsbeschränkt) selbst vorgestellt werden, sind lediglich unverbindliche Vorschläge. Jede selbst teilweise Verwendung erfordert regelmäßig eine vorherige sorgfältige und fachkundige Prüfung im Einzelfall. Sowohl der entsprechende Referent als auch die ivia UG (haftungsbeschränkt) bitten daher um Verständnis, dass keine Gewähr übernommen werden kann, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung im Einzelfall standhalten.
Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
Einbeziehung und Auslegung dieser Bedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort der Sitz der ivia UG (haftungsbeschränkt). Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der ivia UG (haftungsbeschränkt), soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch zur Abänderung der Schriftformklausel. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.