Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind Bestandteil der Anmeldung zu allen Arten von Veranstaltungen sowie Dienstleistungen der ivia akademie.
1. Veranstalter und Dienstleister
Veranstalter sowie Dienstleister ist die ivia UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Immendorfer Str. 2 in 50321 Brühl. Vertreten wird diese durch die Geschäftsführer Jana Neitscher und Stephan Sporrer.
2. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen sowie Dienstleistungen der ivia UG (haftungsbeschränkt). Sie gelten für alle Teilnehmer und teilnehmende Unternehmen.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung, die durch die ivia UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt wird, kann durch Online-Anmeldung über die Firmenwebseite oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers sowie die Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Teilnehmer-E-Mailadresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Hiermit melde ich mich an!“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend per E-Mail mitgeteilt.
4. (Raten-)Zahlung
Zeitnah nach der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung per E-Mail. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig, spätestens innerhalb des auf der Rechnung enthaltenen Zahlungsziels. Das fällige Entgelt ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Sollte ein Teilnehmer eine Ratenzahlung wünschen ist dies vor der Anmeldung per E-Mail anzufragen. Eine individuelle Ratenzahlung wird erst ab einer Teilnahmegebühr in Höhe von € 500,00 netto gewährt.
5. Leistungsumfang

Die Teilnehmergebühr versteht sich, sofern in der Beschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, nur auf die geplante Veranstaltung, ohne Zusatzleistungen, wie z.B. Übernachtungskosten, Verpflegung, etc. Die ivia UG (haftungsbeschränkt) wird entsprechend der in der Beschreibung angegebenen Themen die Dozenten gewissenhaft und sorgfältig auswählen. Die ivia UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, den in der Beschreibung angegebenen Dozenten durch einen anderen zu ersetzen, sowie in Ausnahmefällen den geplanten Termin auf einen anderen Termin zu verlegen. Die Teilnehmer werden über die mögliche Terminverschiebung umgehend per E-Mail benachrichtigt.

Event-Videos und Lern-Videos stehen ab Kauf 100 Tage zur Ansicht zur Verfügung. Sie können in dieser Zeit so häufig wie gewünscht abgerufen werden.

6. Rücktritt bzw. Stornierung der Teilnahme / Änderung der/des Teilnehmer(s)
Der Teilnehmer kann unter Berücksichtigung der nachfolgenden Stornierungsbedingungen seine Anmeldung schriftlich stornieren bzw. vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bis zwei Tage vor der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 50% des Rechnungsbetrages zzgl. USt., als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder am Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Eine Änderung der/des Teilnehmer(s) muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail erfolgen. Der Rücktritt hat per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
7. Absage einer Veranstaltung
Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich per E-Mail informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der ivia UG (haftungsbeschränkt) wegen der Absage einer Veranstaltung sind ausgeschlossen, sofern sie durch die ivia UG (haftungsbeschränkt) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt.
8. Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Beschreibung der Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl genannt, ist die ivia UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
9. Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, beispielsweise wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße, vollständige Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht dabei nicht.
10. Haftung
Eine Haftung der ivia UG (haftungsbeschränkt) oder deren Erfüllungsgehilfen ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur gegeben, wenn die ivia UG (haftungsbeschränkt) grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Die gilt nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit. Eine Haftung der ivia UG (haftungsbeschränkt) aufgrund nicht erfüllter Erwartungen ist ausgeschlossen. Muster, Prüfungsschemata und Empfehlungen, die im Rahmen der Veranstaltungen durch die Referenten oder durch der ivia UG (haftungsbeschränkt) selbst vorgestellt werden, sind lediglich unverbindliche Vorschläge. Jede selbst teilweise Verwendung erfordert regelmäßig eine vorherige sorgfältige und fachkundige Prüfung im Einzelfall. Sowohl der entsprechende Referent als auch die ivia UG (haftungsbeschränkt) bitten daher um Verständnis, dass keine Gewähr übernommen werden kann, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung im Einzelfall standhalten.
11. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
12. Urheberrecht

Die präsentierten und ggf. gereichten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte ist untersagt und nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig und muss mit der ivia UG (haftungsbeschränkt) abgestimmt werden.

Ebenso ist jede Veränderung von Inhalten und Layout untersagt.

13. Gerichtsstand und geltendes Recht
Einbeziehung und Auslegung dieser Bedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort der Sitz der ivia UG (haftungsbeschränkt). Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der ivia UG (haftungsbeschränkt), soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Vertragsbeginn
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am ersten Veranstaltungstag und endet am letzten Veranstaltungstag (= Mindestvertragslaufzeit).
15. Nebenabreden und salvatorische Klausel
Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch zur Abänderung der Schriftformklausel. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
16. Inkrafttreten
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 01.11.2019. Ältere Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.