Kündigungen wegen Eigenbedarf lösen selten Freude aus. Jetzt gibt es ein neues BGH-Urteil, das Vermietern zumindest etwas Hoffnung schenken dürfte: Ein Wohnungseigentümer hat seinen im gleichen Haus wohnenden Mietern wegen Eigenbedarf gekündigt, um seine eigene im Prinzip identische Wohnung aufwerten und gewinnbringend verkaufen zu können. Doch es gab einen entscheidenden Unterschied. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Detlef Wendt erklärt, wie der BGH weshalb entschieden hat und was das Urteil nun für die Praxis bedeutet.
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Expertenrunde dieser Folge:
Barbara Brüwer
Geschäftsführerin IVIA
Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

