
RECHTSPRECHUNG, WEG
Notwendige Nachträge im Grundbuch
Aufgrund der WEG-Reform vom 01.12.2020 müssen bestimmte Inhalte der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und bestimmte Beschlüsse im Grundbuch eingetragen/nachgetragen werden, damit sie auch künftig ihre Wirkung behalten. Die hierfür geltende Frist läuft gem. § 48 Abs. 1 WEG am 31.12.2025 ab. Bis dahin sind nachzutragen:
IVIA-News
Neues Urteil, neue Podcastfolge, Neues bei IVIA – hier finden Sie wichtige Infos für Ihren Praxisalltag.
Bleiben Sie informiert und erleichtern Sie sich Ihr Leben.
BGH-Entscheidung vom 28.03.2025 (V ZR 105/24); veröffentlicht am 28.04.2025 Wann greift die Veränderungssperre „unbillige Benachteiligung“ (§ 20 Abs. 4 Alt.…
Innovativ sein? Klingt super. Aber wann ist jemand wirklich innovativ? Was bedeutet innovativ sein in der Immobilienbranche und für die…
Themenschwerpunkte heute: Wer haftet beim Neubau vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die WEG für etwaige Sach- oder Personenschäden? Muss…
Aktuelles Urteil des BGH vom 11.04.2025 = V ZR 96/24Teilanfechtung von Abrechnungsergebnissen (Abrechnungsspitzen) möglich: Gravierende Kostenentlastung der GdWE und Haftungsentlastung…
Aktuelles Urteil des BGH vom 21.03.2025 = V ZR 1/24 Beschlusszwang 2.0 (Beseitigungs-/Rückbauverfahren) Der BGH hat seine Rechtsprechung zum…
Beschlüsse sollten im besten Fall eindeutig formuliert sein. Leichter gesagt als getan. Die richtige Balance zu finden zwischen ausreichend Infos…
Lassen Sie sich
inspirieren!
Unsere Experten teilen mit Ihnen Praxistipps und Muster. Die Kombination aus juristischem Hintergrund und täglicher Praxisnähe bieten Ihnen eine erstklassige Unterstützung im Alltag.