BGH-URTEIL, RECHTSPRECHUNG, WEG
Wichtige Fragen zum „Absenkungsbeschluss“ vom BGH entschieden
Seit der WEG-Reform ab 01.12.2020 gibt es gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 die Möglichkeit, einen Mehrheitsbeschluss ohne Eigentümerversammlung im schriftlichen Verfahren zu fassen, wenn die Eigentümer dies vorher „für einen einzelnen Gegenstand“ beschließen; sogenannter Absenkungsbeschluss. „Absenkung“ deshalb, weil die an sich erforderliche Allstimmigkeit für einen schriftlichen Beschluss gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG durch einen entsprechenden „Vorschaltbeschluss“ auf einfache Mehrheit „abgesenkt“ werden kann.
Die im Zusammenhang mit dieser Möglichkeit bestehenden Rechtsfrage hat der BGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2026 im Wesentlichen entschieden:
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