🎙️ Rückbau trotz Anspruch auf bauliche Maßnahme?

Stellen Sie sich vor, Sie bauen einen Pool. Sie haben auch Anspruch auf diese bauliche Veränderung, also auf den Bau dieses Pools. Aber: Ihnen liegt noch kein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft dazu vor. Kein Problem – denken Sie sich? Sie holen den Beschluss einfach nachträglich ein und dann wird das schon passen. Wie bereits gesagt, Sie haben ja einen Anspruch. Doch so einfach ist es dann leider doch nicht … Fachanwalt Jan Völker berichtet Ihnen in dieser Podcastfolge, wie der Prozess beim BGH entschieden wurde ist und welche Konsequenzen der Ausgang mit sich bringt.

Sie möchten gerne das Urteil nachlesen? BGH, URTEIL VOM 17.03.2023, AZ. V ZR 140/22

Für mehr Tiefgang schauen Sie sich unsere Lern-Videos zu baulichen Veränderungen an: https://ivia-akademie.de/lern-videos/

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