Q&A zur Novellierung des Wertermittlungsrechts

Inhalt

Am 01.01.2022 tritt die ImmoWertV 2021 in Kraft. Sie betrifft nicht nur Makler:innen, sondern auch jene, die den Verkehrswert einer Immobilie berechnen möchten oder müssen. Ziel der Novellierung war es, die Immobilienwertermittlungsverordnung zu vereinfachen und Grundlagen für die Wertermittlung bundesweit zu vereinheitlichen. Doch wurde dieses Ziel erreicht? Oder kommen jetzt neue Krücken auf uns zu? Laura Eckert, die unter anderem Dozentin für Immobilienmanagement ist, steht hierzu in der Podcastfolge “Was hat die Novellierung der ImmoWertV für Auswirkungen?” Rede und Antwort.

Lust auf mehr Hintergründe und Anwendungsbeispiele?
Buchen Sie gerne hierzu das digitale Lern-Event „Immobilienbewertung leicht gemacht!“ am 20.01.2021 mit Laura Eckert.

 

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