Zertifizierter Verwalter / Zertifizierte Verwalterin
nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

Seit der WEG-Reform steht fest: Wohnungseigentümer:innen sollen die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen können.       Das Stichdatum ist nun auf den 1. Dezember 2023 verschoben worden.

Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um sich angemessen mit der ivia akademie auf Ihre Prüfung vorzubereiten.

Zur Erlangung der Zertifizierung müssen Verwalter:innen in einer vor der IHK (Industrie- und Handelskammer) abzulegenden Prüfung nachweisen, dass sie über die für ihre Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen.

Als Prüfungsgegenstände legt die Verordnung vier Themenbereiche mit jeweils mehreren Sachgebieten fest (§ 1 und Anlage 1). Die Prüfung setzt sich gem. Verordnung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen (siehe § 3). Welche IHK prüft, ist offiziell noch nicht vollumfänglich bekannt. Weitere Informationen zur Prüfungsverordnung des zertifizierten Verwalters (ZertVerwV) finden Sie hier.

Unsere Kurse zum zertifizierten Verwalter

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Wie ist die Prüfungsvorbereitung aufgebaut?
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Ihre Fragen zum zertifizierten Verwalter - Unsere Antworten

WEG-Verwalter:innen als natürliche Person und alle Mitarbeiter:innen, sobald diese Eigentümerversammlungen leiten oder Entscheidungen für die WEG auch außerhalb von Versammlungen treffen.

Juristische Personen und Personengesellschafte

  • Für Verwaltungsunternehmen, die als juristische Personen oder Personengesellschaften organisiert sind (z.B. GmbH), sieht die Verordnung spezielle Regelungen vor, § 8 ZertVerwV. Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter:innen bezeichnen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind
  • Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt ist der Verordnungsbegründung zufolge, wer Eigentümerversammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter trifft.
  • Buchhalter:innen: Hier kommt es auf das genaue Tätigkeits- und Entscheidungsfeld der Buchhalter:innen an.
  • Personen, die Tätigkeiten wie Sekretariatsarbeiten oder Hausmeisterarbeiten ausführen
  • Personen, die ausschließlich Leitungsfunktionen wahrnehmen, ohne konkret mit der WEG-Verwaltung befasst zu sein
  • Buchhalter:innen: Hier kommt es auf das genaue Tätigkeits- und Entscheidungsfeld der Buchhalter:innen an.
Die Zertifizierungsregelung gilt nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.

Wohnungseigentümer:innen können ab Dezember 2023 grundsätzlich zertifizierte Verwalter:innen verlangen. Für bei Inkrafttreten der WEG-Reform bereits bestellte Verwalter:innen gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Sie gelten bis zum 01.06.2024 (nur) gegenüber den Wohnungseigentümer:innen dieser Gemeinschaften als zertifizierte:r Verwalter:in.

Gem. § 7 ZertVerwV ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer

  • die Befähigung zum Richteramt (Volljurist:innen),
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss “Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin”
  • oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
    besitzt. Für diese genannten Personenkreise besteht keine Prüfungspflicht.
Verwalter:innen von Wohnimmobilien müssen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Eine Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die Weiterbildungspflicht.

Die DIHK hat einen Rahmenplan mit Lernzielen für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a
Wohnungseigentumsgesetz aufgestellt.

IHK Bielefeld
IHK Bochum
IHK Bonn
IHK Düsseldorf
IHK Hagen
IHK Krefeld
IHK Münster

Dauer: 90 Min.

Umfang: ca. 50 Fragen

Ort: digital

Auswertung: automatisch

Bestehensvoraussetzung: je 50% in allen 4 Bereichen

Voraussetzung: Bestandene schriftliche Prüfung

Dauer: 15 Minuten mit ca. 3 Prüfer:innen

Inhalt: Mindestens Sachgebiet Nr. 2.1 zum Wohnungseigentumsgesetz

Zusätzlich können die Kenntnisse zu weiteren Prüfungsgegenständen der ZertVerwV Anlage 1 geprüft werden.

 

Die durchschnittlichen Kosten für die Zertifizierungsprüfung zum Verwalter wurden in der Verordnungsbegründung mit 340 Euro angegeben, basierend auf den entsprechenden Kosten für  Versicherungsvermittler.

Zusätzlich wird geschätzt, dass pro Prüfling zusätzlich  weitere Kosten in Höhe von 1.400 Euro entstehen. Diese Kosten umfassen unter anderem die Teilnahme an Vorbereitungskursen sowie die Freistellung von Arbeitnehmern für die Vorbereitung und die Prüfung.

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns gerne.

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