E-Mobilität: Förderung der Infrastruktur verbessert

Die Akzeptanz und das Angebot von E-Autos haben sich wesentlich verbessert. Die Ladeinfrastruktur ist mit diesem Wandel noch nicht ganz mitgekommen. Ein neues Fördergesetz soll jetzt für mehr Tempo sorgen.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für Batterieelektrofahrzeuge beschlossen. Mehr E-Ladestationen sind hoch willkommen. Leider wurden private Lademöglichkeiten im Bereich von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) darin noch nicht ausreichend berücksichtigt, bemängelt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Mit dem Gesetz soll in Deutschland zunächst ein flächendeckendes, öffentliches Schnellladenetz für Elektroautos aufgebaut werden. Bis 2023 schreibt der Bund den Bau und Betrieb von rund 1.000 Ladeparks aus und stellt dafür zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Nutzer:innen wollen ihre E-Autos aber am liebsten zu Hause aufladen können. Das KfW-Förderprogramm für Wallboxen wurde bereits auf eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. In den vergangenen Monaten konnten Wohnungseigentümer:innen jedoch wegen der Coronakrise keine Eigentümerversammlungen abhalten und keine Beschlüsse fassen. Dadurch kam der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei den etwa vier Millionen Stellplätzen in Eigentümergemeinschaften nicht voran. Die Förderprogramme sind zudem noch nicht an die Besonderheiten von Eigentümergemeinschaften angepasst, denn Umfeldmaßnahmen werden nicht gefördert. Oftmals müssen Gebäudeelektronik und Stromanschlüsse ebenfalls gewechselt werden, damit diese den erhöhten Anforderungen entsprechen und viele Ladestationen gleichzeitig in Betrieb gehen können.

Die E-Mobilität ist ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Klimaziele. Ein Förderkonzept zur energetischen Gebäudesanierung ist ein wichtiger Anreiz zur Umsetzung effektiver Maßnahmen.

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