Die ersten Grundsteuerbescheide sind verschickt: So gehen Immobilieneigentümer gegen Fehler vor

Verfasser: Shari Heep | SCALARA GmbH | www.scalara.de

Die Finanzämter haben mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide begonnen und viele deutsche Immobilieneigentümer sind in Aufruhr. Die Umstellung auf die aktualisierte Grundsteuer führt zu Irritationen und Verunsicherung. Doch keine Sorge – in diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide einlegen können und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.

Die Grundsteuerreform – Warum Einspruch so wichtig ist

Bereits 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer aufgrund veralteter Bemessungsgrundlagen aktualisiert werden muss. Jetzt ist die neue Grundsteuer da und mit ihr auch zahlreiche Einsprüche. Offiziell lehnen schon jetzt 1,3 Millionen Immobilieneigentümer die Bescheide ab.

Obwohl die laufend zu zahlende Grundsteuer erst ab 2025 nach den neuen Regeln erhoben wird, verschicken die Finanzämter bereits jetzt die ersten Bescheide auf Basis der in der Grundsteuererklärung gemachten Angaben. Daher ist es wichtig, mögliche Fehler schnell zu entdecken und Einspruch einzulegen.

Der Ablauf der Grundsteuerbescheide

Immobilieneigentümer mussten bis zum 31. Januar 2023 ihre Grundsteuererklärung abgeben (Ausnahme in Bayern, hier galt Ende April). Nach Einreichung erhält der Eigentümer einen Brief mit zwei Bescheiden. In Bundesländern, die das Bundesmodell umgesetzt haben (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen), bekommen die Bürger im ersten Brief:

  1. Grundsteuerwertbescheid
  2. Grundsteuermessbescheid

Erst in einem zweiten Brief erhalten Immobilieneigentümer von ihrer Gemeinde einen dritten Bescheid, den tatsächlichen Grundsteuerbescheid. Dieser enthält den Betrag, den sie ab 2025 zahlen müssen, wird aber erst ab 2024 verschickt.

Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag – Das sollten Sie beachten

Der Grundsteuerwert enthält zentrale Angaben zum Grundstück, darunter Wert, Art und Zurechnung zum jeweiligen Eigentümer. Dieser solle sorgfältig geprüft werden.

Der Grundsteuermessbetrag hingegen bildet die Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025.

Im zweiten Bescheidwird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl ist ein gesetzlicher Wert, der von der Nutzungsart des Grundstücks abhängt.

Einspruch einlegen – So geht’s

Jeder Eigentümer muss die Berechnungen in den Bescheiden selbst überprüfen. Zur Unterstützung können verschiedene Online-Grundsteuerrechner genutzt werden, die zumindest eine Orientierung bieten.

Wenn Sie einen Fehler im Messbetrag feststellen, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein formloses Schreiben per Post genügt in dem Sie Name, Adresse, Aktenzeichen oder Steuernummer angeben und die Gründe für den Einspruch genau erläutern. Die Frist beginnt drei Tage nach Bekanntgabe des Bescheids oder dem im Schreiben angegebenen Datum, wenn der Bescheid per Post ankommt.

Fazit

Die neue Grundsteuer sorgt für reichlich Diskussionsstoff und viele Eigentümer lehnen die Bescheide bereits ab. Wenn Sie Fehler in Ihrem Grundsteuerbescheid feststellen, zögern Sie nicht und legen Sie Einspruch ein. Mit einem formlosen Schreiben und entsprechenden Angaben können Sie Ihren Einspruch wirksam geltend machen. Beachten Sie die Frist und nutzen Sie gegebenenfalls Online-Grundsteuerrechner als Orientierungshilfe.

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