Das Abhalten von Eigentümerversammlungen während der Corona-Pandemie wirft viele Fragen auf: Was sagt die aktuelle Coronaschutzverordnung? 2G oder 3G? Darf ich einzelne Eigentümer:innen ausschließen, weil sie ungeimpft sind? Muss ich das überhaupt? Rechtsanwalt Dr. Michael Casser gibt in dieser Folge Antworten darauf, auf welche Maßnahmen Sie neben Maskenpflicht und Mindestabstand achten sollten.
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