🎙️ Aktuelles vom BGH: Schäden am Sondereigentum

Durch einen Wasserrohrbruch ist ein Schaden am Sondereigentum eines Eigentümers entstanden. Zwar sind solche Schäden über die Wohngebäudeversicherung mit versichert, allerdings besteht ein Selbstbehalt, der nun gezahlt werden muss. Solche Selbstbehalts-Regelungen werden immer geläufiger und mittlerweile oft von den Versicherungen vorausgesetzt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft einigt sich darauf, dass jede:r Eigentümer:in einen entsprechenden Anteil übernimmt, da die Versicherung auch eine gemeinschaftliche Versicherung ist und der Schaden jeden hätte treffen können. Doch ein Eigentümer sieht das anders. Der Fall landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH). ivia-Referent und Rechtsanwalt Thomas Brandt hat die Verhandlung am BGH begleitet. Das für die Immobilienbranche richtungsweisende Urteil steht zwar noch aus, doch Thomas Brandt verrät im Podcast die klare Tendenz des BGH. Neugierig geworden? Einfach auf Play drücken …

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Wer noch tiefer in das Thema einsteigen möchte, dem empfehlen wir das digitale Lern-Event “Wer hat denn nun den (Versicherungs-)Schaden? Richtig abgrenzen zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum” am 30.11.2022: https://ivia-akademie.de/produkt/versicherungs-schaden-2/

Und wenn Sie noch Themenwünsche für den Podcats haben, mailen Sie uns gerne an podcast@ivia-akademie.de

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