Verliert ein Mieter seinen Wohnungsschlüssel, kann es teuer werden – besonders, wenn die gesamte Schließanlage betroffen ist. Doch wer trägt die Kosten?
Pflichten des Mieters, wenn der Schlüssel verloren wurde
Mieter müssen sorgsam mit den Schlüsseln umgehen und bei Verlust den Vermieter oder die Hausverwaltung sofort informieren. Ob ein Ersatzschlüssel reicht oder die Schließanlage getauscht wird, entscheidet allein der Vermieter.
Kostenübernahme bei Schlüsselverlust – Abhängig vom Einzelfall
Der Mieter muss nur zahlen, wenn:
- er den Verlust verschuldet hat und
- eine konkrete Missbrauchsgefahr besteht und
- die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.
Schlüssel verloren: Gerichtsurteile
Landgericht München: Ein Mieter, der alle Schlüssel verloren hat, musste nur anteilig für neue Schließanlage zahlen. Der Vermieter hätte zuvor über mögliche Kosten und Versicherungen informieren müssen.
Missbrauchsgefahr: Ein rein abstraktes Risiko reicht nicht, der Vermieter muss eine konkrete Gefahr nachweisen.
Bundesgerichtshof: Ohne tatsächlichen Austausch des Schlosses entsteht kein Schaden, der einen Ersatz rechtfertigt. Ein bloßer Schlüsselverlust erlaubt keinen Einbehalt der Mietkaution. Landgericht Freiburg: Forderungen auf Basis eines Kostenvoranschlags sind unzulässig, wenn kein Austausch erfolgt ist.
Schlüsseldienstkosten, wenn der Schlüssel verloren ist
Ruft der Mieter im Notfall einen Schlüsseldienst (z. B. bei Verlust oder Bruch), zahlt er die Kosten selbst. Ausnahme: Bei einem vom Vermieter nicht reparierten, defekten Schloss haftet der Vermieter.

