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Weiterbildungspflicht bleibt für Verwalter – fällt für Makler: Was sich jetzt ändert

Jana Neitscher

Jana Neitscher

Gründerin & Geschäftsführerin IVIA
4 Minute(n) 4 Minute(n)
15/06/2026 15/06/2026

Der Bundestag hat im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes eine Korrektur des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bestätigt: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten. Für Immobilienmakler entfällt sie hingegen künftig vollständig.

Weiterbildungspflicht für Verwalter: Was sich konkret ändert

Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgesehen, die Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen abzuschaffen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wurde diese Vorgabe jedoch differenziert: Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die fachliche Qualifizierungspflicht bestehen, für Makler entfällt sie.

Gleichzeitig wird der administrative Rahmen entschlackt: Das bisherige formalisierte behördliche Erklärungsverfahren über die Anlage 3 fällt weg, und die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise sinkt von fünf auf drei Jahre. Für Sie als Verwalter bedeutet das: Der fachliche Kern der Regelung bleibt unverändert, während der Verwaltungsaufwand rund um Dokumentation und Nachweisführung etwas reduziert wird. Achtung: Wohnungseigentümergemeinschaften können weiterhin Nachweise über absolvierte Weiterbildungen verlangen.

Hintergrund: Warum die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter bestehen bleibt

Als Wohnimmobilienverwaltung tragen Sie treuhänderisch Verantwortung für Millionen Wohnungen und erhebliche Vermögenswerte. Im Alltag bedeutet das die praktische Umsetzung von weit über 60 Gesetzen und Verordnungen. Hinzu kommt: Nach § 5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) zählen Verwaltungen zu den wenigen Berufsgruppen, die Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen. Eine Befugnis, die aktuelle Rechtskenntnisse voraussetzt.

Im parlamentarischen Verfahren wurde die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter verworfen, weil sie als wichtig für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz angesehen wird. Für Ihre tägliche Arbeit heißt das auch: Die Pflicht ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage dafür, dass Sie gegenüber Eigentümern und Mietern rechtssicher und auf aktuellem Stand agieren können.

Weiterbildung für Verwalter: Worauf Sie bei der Anbieterauswahl achten sollten

Mit dem Fortbestand der Pflicht rückt aus unserer Sicht ein anderer Aspekt nochmal stärker in den Fokus: die Qualität der genutzten Weiterbildungsangebote. Der Markt an Schulungen, Online-Kursen und Seminaren zu WEG-Recht, Mietrecht und angrenzenden Themen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die fachliche Tiefe und Aktualität der Angebote variiert dabei jedoch erheblich.

Auch wenn eine Weiterbildung formal anrechenbar ist, unterscheiden sich Angebote teilweise deutlich hinsichtlich Aktualität, Praxisbezug und fachlicher Tiefe. Der Nachweis ist dann zwar formal erbracht, der inhaltliche Nutzen bleibt jedoch hinter Ihren Erwartungen zurück.

Bei der Auswahl von Anbietern und Referenten lohnt sich daher ein Blick auf:

  • Praxiserfahrung der Referentinnen und Referenten – Schulungsinhalte sollten aus dem Verwaltungsalltag stammen, nicht nur aus der Theorie
  • Aktualität der Inhalte in Bezug auf Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung
  • Nachvollziehbarkeit der fachlichen Ausrichtung des Anbieters, etwa durch Referenzen oder Spezialisierung auf die WEG- und Mietverwaltung
  • Praxisbezug, etwa durch konkrete Fallbeispiele aus dem Verwaltungsalltag

Fortbildungsnachweise verwalten: So funktioniert das Weiterbildungsmanagement bei IVIA

Unabhängig davon, welchen Anbieter Sie wählen: Die Organisation der Nachweise bleibt eine Aufgabe für sich. Insbesondere, wenn mehrere Mitarbeitende Schulungen bei unterschiedlichen Anbietern besuchen. Auch die verkürzte Aufbewahrungsfrist ändert daran wenig, solange die Zertifikate verteilt und unübersichtlich abgelegt sind.

Das Weiterbildungsmanagement von IVIA bündelt sämtliche Zertifikate zentral an einem Ort – unabhängig davon, ob die Weiterbildung bei IVIA oder einem anderen Anbieter absolviert wurde. Die Funktion ist bereits im Basic-Abo enthalten und unterstützt Sie so dabei, jederzeit den Überblick über den Qualifizierungsstand Ihres Teams zu behalten.

Ausblick für Makler

Nach der Gesetzesbegründung unterscheidet sich die Tätigkeit von Maklern von der Wohnimmobilienverwaltung insbesondere dadurch, dass sie regelmäßig keine dauerhafte treuhänderische Vermögensverwaltung umfasst. Deshalb soll die gesetzliche Weiterbildungspflicht künftig nur noch für Wohnimmobilienverwalter gelten.

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bleibt der Markt für Makler in Bewegung. Sei es durch neue rechtliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme oder digitale Entwicklungen. Die genannten Qualitätskriterien für Weiterbildungsangebote dürften daher auch für Makler relevant bleiben, die sich freiwillig fortbilden möchten.

Ihre Erfahrungen interessieren uns

  • Woran erkennen Sie für sich, ob eine Weiterbildung qualitativ hochwertig ist?
  • Welche Themen fehlen Ihnen aktuell in bestehenden Angeboten, oder wo wünschen Sie sich mehr Tiefe oder Aktualität?
  • Wie organisieren Sie aktuell die Nachweise Ihrer Weiterbildungen, insbesondere wenn diese bei unterschiedlichen Anbietern erfolgen?
  • Welche Rolle spielt Weiterbildung generell für Sie in Ihrer täglichen Arbeit?
Schreiben Sie uns gerne – per E-Mail an wissenswertes@ivia-akademie.de.

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