RECHTSPRECHUNG, WEG
Notwendige Nachträge im Grundbuch
Aufgrund der WEG-Reform vom 01.12.2020 müssen bestimmte Inhalte der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und bestimmte Beschlüsse im Grundbuch eingetragen/nachgetragen werden, damit sie auch künftig ihre Wirkung behalten. Die hierfür geltende Frist läuft gem. § 48 Abs. 1 WEG am 31.12.2025 ab. Bis dahin sind nachzutragen:
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