Skip to content
Menu

🎙️Neues BGH-Urteil zu Vorbefassung der GdWE mit Gestattungsbeschluss für anschließende Beschlussersetzungsklage

Barbara Brüwer

Barbara Brüwer

Geschäftsführerin IVIA
1 Minute(n) 1 Minute(n)
04/11/2025 04/11/2025
Wenn ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, die auch das Gemeinschaftseigentum betrifft, musste sich bislang die Eigentümergemeinschaft und folglich auch die Verwaltung mit der Thematik vorbefassen. Gleiches galt auch bei Dingen wie Schimmelschäden im Sondereigentum, die möglicherweise durch Baumängel am Gemeinschaftseigentum entstanden sind. Jetzt gibt es ein neues BGH-Urteil, das das Verfahren etwas erleichtert. Was es genau damit auf sich hat, erklärt Fachanwalt Sebastian Braun.
 
Näheres zum Urteil finden Sie unter folgendem Aktenzeichen: BGH vom 14.02.2025 V ZR 86/24
 
 
Ihnen gefällt der Podcast? Abonnieren Sie ihn gerne, um keine weitere Folge zu verpassen. Wir freuen uns auch über Feedback: podcast@ivia-akademie.de

 

Expertenrunde dieser Folge:

Geschäftsführerin IVIA

Barbara Brüwer

Geschäftsführerin IVIA
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & für Bau- und Architektenrecht

Sebastian Braun

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & für Bau- und Architektenrecht

Weitere News