Wenn ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, die auch das Gemeinschaftseigentum betrifft, musste sich bislang die Eigentümergemeinschaft und folglich auch die Verwaltung mit der Thematik vorbefassen. Gleiches galt auch bei Dingen wie Schimmelschäden im Sondereigentum, die möglicherweise durch Baumängel am Gemeinschaftseigentum entstanden sind. Jetzt gibt es ein neues BGH-Urteil, das das Verfahren etwas erleichtert. Was es genau damit auf sich hat, erklärt Fachanwalt Sebastian Braun.
Näheres zum Urteil finden Sie unter folgendem Aktenzeichen: BGH vom 14.02.2025 V ZR 86/24
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Expertenrunde dieser Folge:
Barbara Brüwer
Geschäftsführerin IVIA
Sebastian Braun
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & für Bau- und Architektenrecht

