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Praxistipps für Verwalter: Die jährliche Eigentümerversammlung

Astrid Schultheis

Astrid Schultheis

Von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung sowie Mitentwicklerin der Musterabrechnung
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27/01/2026 27/01/2026

Die Eigentümerversammlung bildet das zentrale Element der gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung innerhalb einer WEG. Sie dient der Festlegung von Beschlüssen zu Themen wie Erhaltung, Verwaltung und finanziellen Angelegenheiten. Eine ordnungsgemäße Durchführung ist für Verwalter von großer Bedeutung, da formelle Fehler die Gültigkeit der Beschlüsse gefährden können. 

Rechtliche Grundlagen 

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Eigentümerversammlung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert, insbesondere in den §§ 23–25: 

  • § 23 WEG: Beschlüsse werden in der Versammlung gefasst. Eigentümer können virtuell teilnehmen, sofern dies beschlossen wurde. 
  • § 24 WEG: Regelt die Einberufung, den Vorsitz und die Protokollführung. 
  • § 25 WEG: Legt die Voraussetzungen für die Beschlussfassung und Stimmrechte fest. 

Einberufung der Eigentümerversammlung 

  • Frist: Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen. 
  • Form: Die Einladung ist in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) zu versenden. 
  • Inhalt: Sie muss Datum, Uhrzeit, Ort und eine detaillierte Tagesordnung enthalten. 
  • Ort und Zeit: Die Versammlung sollte zu einem für die Mehrheit der Eigentümer geeigneten Zeitpunkt und an einem gut erreichbaren Ort stattfinden. 

Ablauf und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung 

  • Leitung: In der Regel führt der Verwalter die Versammlung. Die Eigentümer können aber auch einen anderen Vorsitzenden wählen. 
  • Beschlussfähigkeit: Die Eigentümerversammlung ist immer beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Miteigentumsanteile, sofern ordnungsgemäß eingeladen wurde. 
  • Stimmrecht: Das Stimmrecht richtet sich nach der Gemeinschaftsordnung (z. B. Kopf-, Wert- oder Objektprinzip). Bei mehreren Eigentümern eines Sondereigentums muss das Stimmrecht einheitlich ausgeübt werden. Gesetzlich gilt das Kopfprinzip: Jeder Eigentümer hat eine Stimme. 
  • Mehrheit: Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).  
  • Protokoll: Die gefassten Beschlüsse müssen unverzüglich schriftlich dokumentiert und von mindestens zwei Personen unterschrieben werden – in der Regel dem Versammlungsleiter und einem Eigentümer. 

  

Besondere Beschlüsse 

  • Bauliche Veränderungen: Für bauliche Veränderungen ist eine besondere Mehrheit erforderlich. Siehe § 21 Abs. 2 WEG. 
  • Digitale Teilnahme: Die Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme kann mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden (§ 23 Abs. 1a WEG). 

Nachbereitung der Eigentümerversammlung 

  • Protokollerstellung: Das Protokoll ist unverzüglich zu erstellen. Eine Weitergabe an die Eigentümer ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch im Sinne von Transparenz und guter Verwaltung empfehlenswert. 
  • Umsetzung: Die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse sind zeitnah umzusetzen. 
  • Archivierung: Sämtliche versammlungsrelevanten Unterlagen sind vollständig und ordnungsgemäß zu archivieren. 

Praxistipps für Verwalter 

  • Frühzeitige Planung: Frühzeitige Festlegung des Termins unter Berücksichtigung der Eigentümer. 
  • Geeigneter Versammlungsort: Auswahl eines gut erreichbaren und ruhigen Ortes, mit entsprechend technischer Ausstattung. 
  • Transparente Kommunikation: Frühzeitige Bereitstellung aller relevanten Unterlagen. 
  • Professionelle Moderation: Klare und neutrale Leitung der Versammlung. 

Typische Fehler vermeiden 

Einige Fehler treten in der Praxis immer wieder auf – lassen sich jedoch mit guter Vorbereitung vermeiden: 

  • Verspätete Einladungen oder eine unvollständige Tagesordnung 
  • Fehlende, verspätete oder lückenhafte Beschluss- und Beratungsunterlagen 
  • Unklare oder missverständliche Beschlussformulierungen, die Anfechtungen begünstigen 
  • Mangelhafte oder unvollständige Protokollführung mit möglichen rechtlichen Folgen

Fazit 

Eine sorgfältige Vorbereitung, rechtliche Präzision und soziale Kompetenz sind entscheidend, um die Eigentümerversammlung erfolgreich und rechtssicher durchzuführen. Nutzen Sie die Versammlung als Gelegenheit für Selbstmarketing: Es ist der perfekte Ort um Ihre eigene Arbeit sichtbar zu machen. 

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