Ein aktuelles BGH-Urteil könnte den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Wohngebäuden bremsen. Der BGH entschied, dass lokal betriebene Energieanlagen für Mieterstrom oder Quartiersstrom nicht automatisch als „Kundenanlagen“ i.S.d. EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gelten.
Unsicherheit für Wohnungswirtschaft in Bezug auf Photovoltaik-Ausbau
Besonders Bestandsanlagen in Mieterstrom- und Quartiersmodellen könnten künftig als reguläre Verteilernetze eingestuft werden – mit strengen Auflagen
Hintergrund zum BGH-Urteil
Im Streitfall ging es um Energieanlagen der Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft. Diese wurden von der Vorinstanz nicht als Kundenanlagen anerkannt, da sie Wohnhäuser der z.g. Genossenschaft versorgen. Der BGH bestätigte diese Einschätzung.
Eingeschränkte Wirkung für Photovoltaik-Ausbau
Der BGH entschied nur zum konkreten Fall und fordert klare gesetzliche Vorgaben für Kundenanlagen. Eine einheitliche Regelung fehlt weiterhin.
(BGH, Beschluss vom 13. Mai 2025 – EnVR 83/20)

