Kennen Sie schon unser neues Video-Format für Verwalter? 90 Minuten lang beantworten unsere Expertinnen und Experten monatlich in der Verwalter-Sprechstunde live Ihre Fragen. Doch das ist nicht genug. Im Anschluss veröffentlichen wir hier über diesen Kanal Podcastfolgen, damit keine Fragen offen bleiben. Nutzen Sie diese Chance!
Themenschwerpunkt dieser Folge sind folgende Urteile aus dem Wohnungseigentumsrecht:
- BGH-Urteil v. 17.3.2023, V ZR 140/22 / bauliche Veränderungen
Jede von einem Wohnungseigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums bedarf eines gestattenden Beschlusses, selbst wenn kein anderer Wohnungseigentümer durch die Baumaßnahme beeinträchtigt wird. Seit der WEG-Reform ist das eindeutig im Gesetz geregelt. Hat dies Auswirkungen auf bestehende Situationen ohne Beschlussgrundlage? - BGH-Urteil v. 16.12.2022, V ZR 263/21 / Beschlüsse
Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer liegt seit der WEG-Reform nicht mehr beim Verwalter, sondern bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Bedeutet dies, dass ich als Verwalterin oder Verwalter weniger in der Haftung bin, falls ich Beschlüsse nicht umsetze? - BGH-Urteil v. 16.9.2022, V ZR 69/21 / Selbstbehalt in der Wohngebäudeversicherung
Ein in der Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt ist auch dann von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen, wenn ein Schaden ausschließlich oder teilweise im Sondereigentum eines Miteigentümers eingetreten ist. Wie gehe ich mit Schäden innerhalb des Selbstbehaltes um?
Expertenrunde dieser Folge:
Dr. Wolfgang Lang: Auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt
Volker Sosna: Versicherungsexperte für Miet- und WEG-Verwalter sowie beratendes Mitglied in der Geschäftsleitung zweier Versicherungsmaklerhäuser
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Kommende Sprechstunden-Termine:
Sie haben schon Fragen für die kommenden Verwaltersprechstunden? Schreiben Sie uns an fragen@verwalter-sprechstunde.de!