Immer mehr Menschen steigen auf Elektromobilität um. Dafür muss in der Regel mindestens eine Wallbox montiert werden, um das E-Auto auch zuhause laden zu können. Ein Thema, dem sich auch WEG-Verwalter nicht mehr entziehen können. Doch was bedeutet das für die Wohngebäudeversicherung? Sind Wallbox und Co. zusätzliche Gefahrengüter, die angezeigt werden müssen? Ändert sich dadurch auch die Prämie? Wie wird die Wallbox selbst versichert? Und: Setzen sich Verwalter durch die Wallbox-Montage zusätzlichen Haftungsrisiken aus? Versicherungsexperte Volker Sosna klärt Sie auf.
Wenn Sie tiefer in die Thematik einsteigen möchten, empfehlen wir Ihnen diese drei Eventvideos:
- 6 wichtige Punkte in der Wohngebäudeversicherung und wie man diese den Eigentümern erklärt
- E-Auto-Ladestation, Balkonkraftwerk und Glasfaseranschluss: Hilfe fĂĽr WEG-Verwalter beim Umgang mit privilegierten MaĂźnahmen
- Elektromobilität – Was die Eigentümer jetzt dürfen und der Verwalter machen muss!
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