Gebäudeenergiegesetz: Regelmäßiger Heizkesseltausch ist Pflicht

Kennen Sie das genaue Alter Ihrer Heizanlage? Das wäre nach dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes jedenfalls sehr nützlich, denn viele Haus- und Wohnungseigentümer sind bereits zum Austausch ihres Heizkessels verpflichtet. Wir verraten Ihnen, wie Sie das Alter Ihres Heizkessels herausfinden und wann Sie ihn wechseln müssen.

Die Rechnung ist verlegt? Sie haben das Haus übernommen und wissen nur ungefähr, wann der Heizkessel eingebaut wurde? Damit sind Sie nicht allein: Mehr als ein Viertel aller Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland kennt laut einer aktuellen Umfrage das genaue Alter seiner Heizanlage nicht. Aber keine Sorge, das Datum lässt sich leicht herausfinden. Auf jedem Heizkessel sollten Sie ein Typenschild finden. Es ist in der Regel aus Metall und befindet sich oft auf der Rückseite des Geräts. Auf diesem Typenschild finden Sie das Bau- oder Herstelljahr.

Nun zum Wechsel der Heizanlage: Verpflichtend ist ein Austausch des Heizkessels nach 30 Jahren. Sinnvoll ist ein Wechsel der gesamten Heizanlage meistens jedoch bereits ab einem Alter von 20 Jahren, manchmal sogar noch früher. Eine neue Anlage senkt nicht nur die zukünftigen Energiekosten, sondern wird derzeit auch kräftig vom Staat bezuschusst. Bei einem Wechsel auf eine klimafreundliche, emissionsarme Heizung können Eigentümer bis zu 45 Prozent der Kosten sparen – zum Beispiel mit einer Gas-Hybrid-Heizung bei Einbindung von mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energie. Aber Achtung: Die Fördermittel werden nur so lange gewährt, wie der Heizungstausch noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte auf einen Ausfall vorbereitet sein. In einem Notfall würde möglicherweise nur der Kessel ausgetauscht werden und die Chance auf eine neue, emissionsarme, dem Bedarf und dem Gebäude angepasste Anlage wäre dann für Jahre vertan. Eine Energieberatung und weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz bietet die Verbraucherzentrale.

Welche Art der Wärmeerzeugung in Frage kommt, hängt wesentlich vom Gebäude aber auch von der Einstellung des Eigentümers zum Klimaschutz ab. Moderne, verbreitete Heizungsarten sind heute Pelletheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie und Fernwärme.

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