Neuregelung der Maklerprovision zeigt Wirkung

Das neue Maklergesetz schreibt erstmals einheitliche Regeln für ganz Deutschland fest. Nach rund einem halben Jahr Bestehen ist Zeit, Bilanz zu ziehen. Wo zeigen sich die Auswirkungen am deutlichsten? Wer profitiert am meisten?

Ende 2020 trat das neue Gesetz zur Regelung der Maklerprovision in Kraft. Die Auswirkungen sind regional unterschiedlich, denn bislang galten bundesweit verschiedene Provisionsregelungen. Käufer:innen zahlten in vielen Regionen Deutschlands früher die volle Maklerprovision, unabhängig davon, ob sie die Maklerin oder den Makler beauftragt hatten oder nicht. Nach der Neuregelung zahlen sie nun höchstens die halbe Provision.

Die Politiker:innen verfolgten mit der Neuregelung die Absicht, die in Deutschland hohen Kaufnebenkosten zu senken. Zu denen gehören nicht nur die Maklerprovision, sondern auch die Kosten für Notar:in, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland kommen dafür insgesamt rund zehn Prozent der Kaufsumme zusammen.

Deutliche Effekte sind besonders in den sechs Bundesländern festzustellen, in denen die hälftige Provisionsteilung erst seit dem 23.12.2020 gilt. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen. In den übrigen zehn Ländern zeigen sich nur geringe Auswirkungen.

Laut einer Studie zahlten Käufer:innen 2020 bundesweit im Schnitt noch fünf Prozent für die Maklerin oder den Makler, jetzt sind es nur noch 3,5 Prozent. Besonders groß ist die Entlastung für Käufer:innen in Berlin und Brandenburg. Dort mussten sie vorher meist die volle Maklerprovision von sieben Prozent entrichten.

Grundsätzlich zeige sich, so das IW-Institut, dass Makler:innen bessere Preise erzielen und auch schneller verkaufen können als Privatverkäufer:innen. Bei der Beauftragung der Maklerin oder des Maklers durch Verkäufer:innen sind Marktkenntnis, Erfahrung und Kompetenz wichtiger geworden.

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