Baumaßnahmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen nach der WEG-Reform
Inhalt
Herr Fritsche arbeitet mittlerweile nur noch im Homeoffice und möchte in seiner Mietwohnung schnelleres Internet haben. Die Anbindung an ein Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetz hätte bauliche Veränderungen zur Folge. Kein Problem, schließlich fallen ja Maßnahmen zur Verbesserung der Internetleistung unter die privilegierten baulichen Veränderungen – wie auch die Montage einer Wallbox oder der Bau eines barrierefreien Balkonzugangs. Und die müssen seit der WEG-Reform immer genehmigt werden, oder? Spielt es eine Rolle, dass Herr Fritsche selbst Mieter und nicht Eigentümer der Wohnung ist? Ein Fall für die WEG-Verwaltung.
Die Rechtslage für Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum hat sich entschieden geändert – auch bezüglich vermieteter Eigentumswohnungen. Das WEMoG 2020 mutet Verwalter:innen eine Reihe von neuen Aufgaben zu, die erst bei vertiefter Kenntnis der neuen Grundstrukturen sichtbar werden. Rechtsanwalt für Immobilienrecht Dr. Wolfgang Lang hilft Ihnen, diese zu durchdringen. Er zeigt Ihnen die Konsequenzen auf, die sich aus den umfangreichen Neuregelungen ergeben und gibt Ihnen Hintergrundwissen und Arbeitsempfehlungen für Ihren Verwalteralltag an die Hand. Sorgen Sie vor, um Fehler zu vermeiden.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
Neuregelungen für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
Grundstrukturen und Konsequenzen der neuen Rechtslage
Privilegierte bauliche Veränderungen
Mögliche Ansprüche von Mieter:innen
Hintergrundwissen zum Wortlaut des reformierten Gesetzes
Neue Aufgaben der Verwalter:innen
Arbeitsempfehlungen für die Praxis
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Unser Experte „Dr. Wolfgang J. M. Lang“ ist nicht nur auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, sondern auch ehemaliger, langjähriger Geschäftsführer einer WEG-Verwaltung. Er hat schon früh Eigenntümergemeinschaften vertreten und Vorträge für Beiräte und Mitarbeiter gehalten. Zuletzt arbeitete Dr. Lang in der Kölner Immobilienkanzlei Jennißen und Partner. Seit 2019 konzentriert er sich nun selbstständig auf den Fortbildungssektor und ist als Referent für verschiedene Träger und Verbände aktiv. Darüber hinaus ist er als Syndikusrechtsanwalt bei Haus & Grund Bonn/ Rhein-Sieg und Autor für Fachzeitschriften wie die ZfIR tätig.
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