Bauträgerrecht: Verwaltung, Mängelmanagement und korrekte Beschlussfassung

Inhalt

Schwerpunkt “Verwaltung und Mängelmanagement”:
Bei neu errichteten WEGs werden Verwaltungen regelmäßig mit Fragen rund um das Mängelmanagement konfrontiert. Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht und Baurecht Sebastian Braun gibt Ihnen einen Leitfaden an die Hand. So werden Sie dabei unterstützt, Mängel insbesondere im Bereich des Gemeinschaftseigentums gegenüber dem Bauträger ordnungsgemäß anzuzeigen und dabei rechtzeitig auf sachverständige und rechtliche Unterstützung zurückzugreifen. Dabei werden auch die Besonderheiten des WEMoG seit dem 01.12.2020 berücksichtigt und ein Augenmerk auf maßgebliche Klauseln in den Bauträgerkaufverträgen gelegt.

 

Schwerpunkt “Richtig beschließen – Heranziehung ja oder nein?”:
Spätestens wenn Mängelrechte zu verjähren drohen, muss sich die WEG die Frage stellen, ob eine gemeinschaftliche Geltendmachung der bestehenden Ansprüche durchgeführt werden soll. Dabei hat der Gesetzgeber die Gemeinschaften mit dem neuen § 9a II WEG vor große Hürden gestellt. Rechtsanwalt Sebastian Braun erörtert für Sie, ob unter Berücksichtigung höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung weiterhin Ansprüche im Rahmen eines Beschlusses vergemeinschaftet werden sollen oder ob dies sogar schädlich sein kann. Abschließend werden notwendige Essentialia für eine rechtssichere Beschlussfassung besprochen.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Ordnungsgemäße Mängelanzeige
  • Prüfung von Ansprüchen auch gegenüber Nachunternehmern des Bauträgers
  • Besonderheiten in den Bauträgerkaufverträgen
  • Rechte der Gemeinschaft unter Berücksichtigung des neuen WEG
  • Maßgebliche Regeln nach dem WEMoG
  • Berechtigung der WEG / einheitliche Rechtsverfolgung
  • Aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf die Heranziehung / Vergemeinschaftung von gemeinschaftsbezogenen Ansprüchen
  • Arten der Ansprüche der Eigentümer und der Gemeinschaft richtig beschließen

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Expert:in

Sebastian Braun
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & für Bau- und Architektenrecht

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