Betriebskosten-Update: Neuerungen für die Abrechnungen 2023 und 2024

Inhalt

Die Betriebskosten entwickeln sich weiter.

Durch die Einführung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.07.2024, des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes und durch die Gas- und die Strompreisbremse ergeben sich schon für die Abrechnungen 2023 und 2024 neue Vorgaben, die vom Verwalter sicher gehandhabt werden müssen. Fachanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen auf und erläutert, was diese für die Praxis bedeuten. Außerdem bespricht er aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung, beispielsweise zum Gebot der Wirtschaftlichkeit, der Wartung von Rauchmeldern und dem Müllmanagement.

Stand April 2024

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Änderungen durchs Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Änderungen durchs Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
  • Änderungen durch die Gas- und Strompreisbremse
  • Aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung:
    • Gebot der Wirtschaftlichkeit
    • Wartung von Rauchmeldern
    • Müllmanagement

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Expert:in

RA Dr. Klaus Lützenkirchen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Seit mehr als zehn Jahren wird „Dr. Klaus Lützenkirchen“ von Fachmagazinen zu einem der Top-Anwälte in Deutschland gewählt. Unser Experte ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört dem Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht an und ist als Lehrbeauftragter an der TH Köln tätig. Seine Spezialisierungen sind die Vertragsgestaltung und die Betriebskosten für Vermieter und Gewerberaummieter.

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