Die Betriebskosten entwickeln sich weiter.
Durch die Einführung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.07.2024, des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes und durch die Gas- und die Strompreisbremse ergeben sich schon für die Abrechnungen 2023 und 2024 neue Vorgaben, die vom Verwalter sicher gehandhabt werden müssen. Fachanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen auf und erläutert, was diese für die Praxis bedeuten. Außerdem bespricht er aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung, beispielsweise zum Gebot der Wirtschaftlichkeit, der Wartung von Rauchmeldern und dem Müllmanagement.
Stand April 2024
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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