Elektromobilität – Was die Eigentümer jetzt dürfen und der Verwalter machen muss!

Inhalt

Ladestation am Haus – ja oder nein? Seit dem 01.12.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz, welches das Reizthema “Elektromobilität” im Rahmen der baulichen Veränderungen ins Leben gerufen hat. Im aktuellen Praxisalltag wird die Erwartungshaltung der bauwilligen Wohnungseigentümer:innen und auch etwaiger Mieter:innen durch die Novelle enorm angeheizt. Richter des OLG Köln Wolfgang Dötsch gibt einen komprimierten Überblick über die Vorschriften in § 20, 21 WEG und § 554 BGB und über den rechtlichen Rahmen zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur in WEG-Anlagen. Dabei werden Aufgaben des Verwalters zu Obliegenheiten der „Teslajünger und Co.“, die eine “Gestattung” für Maßnahmen im Eigeninteresse verlangen, abgegrenzt.

Auch den besonderen “Teilhabeanspruch” aus § 21 Abs. 4 WEG erläutert Richter Wolfgang Dötsch für Sie. Er gibt Ihnen Vorschläge zu Beschlussfassungen und zur Handhabung der angesichts des Klimawandels zunehmend praktisch virulent werdenden Thematik.

Darüber hinaus wird Ihnen ein kompakter Überblick über die Pflichten aus dem noch weniger bekannten Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) gegeben und deren Erfüllung im Organisationsgefüge der WEG aufgezeigt. Etwaige Haftungsrisiken für Verwalter:innen werden erörtert und Handlungsvorschläge zum Umgang mit dem GEIG gegeben. Angereichert wird das Event durch einige praktische Beispiele, rechtliche und praktische Problemstellungen und Fragen, die Wolfgang Dötsch für Sie erläutert. Nutzen Sie diese Chance!

Folgende Themen werden besprochen:

  • Neue Vorschriften in § 20, 21 WEG und § 554 BGB
  • Rechtlicher Rahmen zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Aufgaben der Verwalterin / des Verwalters
  • Anpassungsanspruch aus § 21 Abs. 4 WEG
  • Pflichten aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
  • Risiken und Probleme
  • Praktische Vorschläge zu denkbaren Beschlussfassungen
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Expert:in

Digitales Lern-Event, Elektromobilität, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Wolfgang Dötsch
Richter am Oberlandesgericht Köln
RiOLG „Wolfgang Dötsch“ ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitautor u.a. in „Mietrechtsberater“, „IBR Immobilien- & Baurecht“,„IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

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