Fördermittel für bauliche Veränderungen an verwalteten Immobilien rechtssicher beantragen

Inhalt

Es gehört zu den Geboten einer ordnungsgemäßen Verwaltung, Fördermöglichkeiten zu prüfen und den Eigentümer:innen die Möglichkeit zu bieten, einen entsprechenden Prüfungsauftrag ggf. mit Kostenrahmen zu beschließen. Viele bauliche Maßnahmen an verwalteten Miet- und Wohnungseigentumsobjekten werden öffentlich gefördert. Es gibt unterschiedliche Förderwege und -programme. Aber: Wer vor der Antragstellung mit dem Bau beginnt, verliert die gesamte Förderung, auch wenn das gesamte Projekt förderfähig gewesen wäre!

Diesen und andere hilfreiche Tipps und Tricks gibt Ihnen Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, mit auf den Weg. Er gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme und stellt die wichtigsten Grundsätze der Förderprozedur dar.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Einzelmaßnahmenförderung durch die BAFA – Außenhülle des Gebäudes: Dach, Fassade, Fenster und Türen
  • Gesamtobjektförderung durch BAFA und KfW: „Effizienzhaus“
  • Zuschussförderung durch Kostenbeteiligung
  • Kreditförderung durch Kreditgewährung zu Sonderkonditionen
  • Notwendigkeit eines Energieberaters, dessen Aufgaben und Beauftragung
  • Förderprozedur: Vom Eigentümerbeschluss bis zum Geldeingang
  • Grundlagen: Welche Kosten werden konkret gefördert, Vorplanung, Baubegleitung, Regietätigkeit des Verwalters, Energieberatung, Baunebenkosten
  • Wichtige Grundsätze: z.B. “Kein Bauauftrag ohne vorherigen Förderantrag!”
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Expert:in

RA Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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