Es gehört zu den Geboten einer ordnungsgemäßen Verwaltung, Fördermöglichkeiten zu prüfen und den Eigentümer:innen die Möglichkeit zu bieten, einen entsprechenden Prüfungsauftrag ggf. mit Kostenrahmen zu beschließen. Viele bauliche Maßnahmen an verwalteten Miet- und Wohnungseigentumsobjekten werden öffentlich gefördert. Es gibt unterschiedliche Förderwege und -programme. Aber: Wer vor der Antragstellung mit dem Bau beginnt, verliert die gesamte Förderung, auch wenn das gesamte Projekt förderfähig gewesen wäre!
Diesen und andere hilfreiche Tipps und Tricks gibt Ihnen Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, mit auf den Weg. Er gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme und stellt die wichtigsten Grundsätze der Förderprozedur dar.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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