Neue Förderprogramme: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Schwerpunkt energetische Einzelmaßnahmen

Inhalt

Rechtzeitig informieren, korrekt umsetzen und Fördermittel erhalten!

 

Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Aufgrund des sogenannten „Haushaltsurteils“ des Bundesverfassungsgerichtes war jedoch zunächst unklar, ob und in welchem Umfang die staatliche Förderung für energetische Maßnahmen an Gebäuden weiterhin zum Tragen kommt. Dies ist jetzt geklärt. Der Austausch alter Heizungen gegen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einer Grundförderung von 30 % und Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäuden mit einer Grundförderung von 15 % gefördert; in einigen Fällen erweiterbar um 5 % bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Förderfähig sind insbesondere auch Liegenschaften von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Allerdings sind eine Vielzahl von Einzelpunkten zu beachten, um auch tatsächlich in den Genuss der Förderung zu kommen, etwa: die rechtzeitige Einbindung eines zugelassenen (!) Energieeffizienzexperten (Energieberaters), die rechtzeitige Antragstellung in Verbindung mit dem Abschluss eines Liefer- bzw. Leistungsvertrages unter auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage, die Kalkulation des Fördervorteils gegenüber den Mehrkosten nach GEG, die Beachtung der Umsetzungsfristen und der Dokumentationspflichten.

Fachanwalt Thomas Brandt bietet Ihnen in diesem Event eine Übersicht über die wichtigsten Fördermaßnahmen und Förderwege, die wichtigsten formellen und materiell-rechtlichen Grundlagen sowie über die Umsetzungsschritte im Rahmen der erforderlichen Eigentümerbeschlüsse, damit Sie als Verwaltung etwaige Regressansprüche wegen fehlenden Hinweises oder fehlerhafter Umsetzung möglichst vermeiden können.

Stand: April 2024

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Allgemeines
  • Einzelmaßnahmen/ EM / Förderhöhe
  • Effizienzhausförderung WG
  • Der U-Wert
  • Hinweise und Praxistipps für die WEG-Verwaltung

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Expert:in

Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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