Geldwäsche-Compliance für Immobilienmakler

Inhalt

Aufgepasst: Immobilienmakler:innen sind Verpflichtete unter dem Geldwäschegesetz. Doch was bedeutet dies konkret? Welche Pflichten und Auflagen zur Geldwäscheprävention erwachsen aus der Verpflichtetenstellung? Was muss eine Maklerin oder ein Makler wann tun – allgemein, beim Kontakt mit den Interessent:innen und im Fall eines Geldwäscheverdachts? Antworten auf all diese Fragen bekommen Sie gleich von zwei Fachanwälten.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Wer, was, wann, wie – Welche geldwäscherechtlichen Pflichten und Auflagen haben Immobilienmakler:innen?
  • First steps: Risikoanalyse und Risikomanagement
  • First contact: KYC (Know Your Customer) & CDD (Customer Due Diligence)
  • First suspicion: Wann und wie Verdacht melden?

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Expert:in

Johannes Wirtz & Jonathan Stoldt
Rechtsanwälte mit der Spezialisierung auf Bank- und Finanzrecht

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